Arbeitsrecht und Kündigungsschutz: Schwangerschaft beginnt mit der Befruchtung der Eizelle
Schwangere Arbeitnehmerinnen geniessen Kündigungsschutz nach Art. 336c Abs. 1 lit. c OR. Das Bundesgericht hat im Urteil 4A_400/2016 vom 26. Januar 2017 entschieden, dass die Schwangerschaft bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginnt.