Forensische Zahnmedizin
Die Veranstaltung Forensische Zahnmedizin der fortbildungROSENBERG fand am 9. Juni 2011 im Zürcher Au Premier statt. Das zentrale Thema dieser Fortbildung war die zahnärztliche Identifikation im Einzelfall und bei Massenkatastrophen. Weitere Themen bildeten die forensische Altersdiagnostik und die Bissspuranalyse. Aus rechtsmedizinischer Sicht wurde auch die Kindsmisshandlung diskutiert.
In unserer Gesellschaft beinhaltet die Identifizierung einer unbekannten Leiche psychosoziale, juristische, moralische, ethische und versicherungstechnische Aspekte. In den meisten Fällen wird der forensisch tätige Zahnmediziner dann beigezogen, wenn eine Identifizierung verstorbener Personen mit Hilfe visueller Erkennung oder Fingerabdrücken nicht mehr möglich ist, so Dr. Dr. Michael Th. Mund.
Die odontologische Identifikation ist eine rasche, wenig materialintensive und kostengünstige Methode. Die Bestimmung der Identität erfolgt durch den Vergleich der gesammelten Informationen ante mortem und post mortem.
Der forensisch tätige Zahnarzt kann unter Umständen zur Untersuchung von Kindsmisshandlungen oder auch Fällen von Vernachlässigung beigezogen werden. Dr. Bernhard H. Knell war der Meinung, dass jeder Zahnarzt fähig sein sollte, Zeichen und Symptome von Vernachlässigung oder körperlicher Misshandlung zu erkennen und solche Fälle aufzudecken. Der Zahnarzt ist verpflichtet, allfällige Fälle von Misshandlung oder Vernachlässigung den Justizbehörden zu melden, und zwar aus dem Grund: Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle.
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