16. February 2017 08.17 Uhr

Arbeitsrecht und Kündigungsschutz: Schwangerschaft beginnt mit der Befruchtung der Eizelle

Schwangere Arbeitnehmerinnen geniessen Kündigungsschutz nach Art. 336c Abs. 1 lit. c OR. Das Bundesgericht hat im Urteil 4A_400/2016 vom 26. Januar 2017 entschieden, dass die Schwangerschaft bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginnt.

Die Arbeitgeberin hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Kündigungsschutz nicht schon mit der Befruchtung der Eizelle ausgelöst wird, sondern erst mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterwand.

Boris Etter, lic.iur. HSG, Rechtsanwalt, Anwalstbüro Boris Etter, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich