14. July 2016 12.23 Uhr

Straumann übt Wandlungsrecht und Kaufoption aus um Kontrolle über MegaGen zu erlangen

Straumann hat heute bekanntgegeben, ihr Wandlungsrecht und die Kaufoption auszuüben, um die Kontrolle über den südkoreanischen Implantathersteller MegaGen zu erwerben. Straumann sicherte sich diese Option im März 2014 im Zusammenhang mit dem Kauf von MegaGen Wandelanleihen über insgesamt USD 30 Mio. Die Aktionäre von MegaGen hatten der Transaktion an ihrer ordentlichen Generalversammlung vom 31. März 2014 in Kyungsan durch eine entsprechende Erhöhung des Bedingten Kapitals zugestimmt.

Gemäss den Bedingungen der Anleihe hat Straumann das Recht, diese in Aktien von MegaGen zu wandeln. Eine Zusatzvereinbarung mit den Hauptaktionären von MegaGen berechtigt Straumann zum Erwerb weiterer Aktien, um die Kontrolle über MegaGen zu erlangen. Mit der Entscheidung von Straumann, ihr Wandlungsrecht und die Kaufoption auszuüben,wurde das vertraglich vereinbarte Prozedere zur Preisbestimmung initiiert. MegaGen hat sich entschieden, zur Bestimmung des Umwandlungspreises sowie der Berechnungsmethode ein Schiedsgericht in Seoul anzurufen, um den Fall nach den Regeln der Internationalen Handelskammer ICC beurteilen zu lassen. Dieses Vorgehen dient allen beteiligten Parteien, und Straumann arbeitet derzeit an der Stellungnahme, um die Transaktion so rasch als möglich abzuschliessen. Schiedsverfahren können bis zu zwei Jahre dauern.